Seminar Biochemie
Leistungskontrollen für den Seminarschein
Der Seminarschein wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Regelmäßige Teilnahme am Seminar zur Propädeutik (Donnerstag 45 Minuten vor oder nach der Propädeutik-Vorlesung, 2. Semester) mit einem Vortrag
- Regelmäßige Teilnahme am Seminar mit klinischen Bezügen (14-tägig, Freitag 10:15 – 12:00, 3. und 4. Semester)
- Regelmäßige Teilnahme am Kompaktseminar (wöchentlich, Freitag 90 Minuten in der Zeit von 12:15 – 15:30, 4. Semester)
- Bestehen der Leistungskontrollen
Nach der Studien- und Prüfungsordnung …
… ist die Teilnahme an Seminaren dann regelmäßig, wenn die bzw. der Studierende an höchstens 10 % der Seminarstunden nicht teilgenommen hat.
… wird ein Seminar als mit „nicht ausreichend (5)“ bewertet, sobald keine regelmäßige Teilnahme vorliegt.
Nicht bestandene Seminare / Klausuren können meist im folgenden Semester wiederholt werden. Nach der Studien- und Prüfungsordnung sind 2 Wiederholungen möglich. Da das Seminar mit klinischen Bezügen über zwei Semester gehalten wird, ist ein Wiederholen erst nach einem Jahr möglich. Deshalb ist eine RECHTZEITIGE Rücksprache mit dem Kursleiter bei allen terminlichen Problemen dringend zu empfehlen. Aus zwingenden Gründen kann ein Wechsel zwischen den Semestern für das gleiche Seminarthema mit klinischen Bezügen erfolgen. Der Seminarleiter entscheidet über die Triftigkeit des Grundes.
Werden Seminarklausuren wegen Krankheit versäumt und ein ärztliches Attest vorgelegt, so wird dieser Versuch nicht gezählt. Gleiches gilt für das Vorliegen eines triftigen Grundes (der Kursleiter entscheidet über die Triftigkeit des Grundes).