Praktikum Biochemie
Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Praktikum für Biochemie
I. VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AM BIOCHEMISCHEN PRAKTIKUM
Studierende der Humanmedizin:
- Erfolgreiche Teilnahme am chemischen Praktikum + Klausur für Studierende der Medizin (Chemieschein).
- Regelmäßige Teilnahme am Seminar zum Biochemischen Propädeutikum (2. Fachsemester). Die regelmäßige Teilnahme wird durch eine Anwesenheitsliste belegt.
Studierende der Zahnmedizin:
- Erfolgreiche Teilnahme am chemischen Praktikum + Klausur für Studierende der Medizin (Chemieschein).
- (Freiwillige) Teilnahme an der Vorlesung „Biochemische Propädeutik“ (2. Fachsemester)
II. PRAKTIKUM: REGELMÄSSIG = TEILNAHME AN JEDEM VERSUCHSPROGRAMM UND DEN ZUGEHÖRIGEN KLAUSUREN
- Nach der Studien- und Prüfungsordnung …
… ist die Teilnahme am Praktikum dann regelmäßig, wenn die bzw. der Studierende an höchstens 10 % der Praktikumsstunden nicht teilgenommen hat.
… wird das Praktikum als mit „nicht ausreichend (5)“ bewertet, sobald keine regelmäßige Teilnahme vorliegt.
- Da das Praktikum über 2 Semester gehalten wird, ist ein Wiederholen erst nach einem Jahr möglich. Deshalb ist eine RECHTZEITIGE Rücksprache mit dem Kursleiter bei allen terminlichen Problemen dringend zu empfehlen.
- Aus zwingenden Gründen kann ein Tausch innerhalb der Praktikumsnachmittage erfolgen (Der Kursleiter entscheidet über die Triftigkeit des Grundes).
- Klausurregelungen siehe III. und IV.
III. PRAKTIKUM: Erfolgreich = …
- Alle Versuche korrekt ausgeführt. Misslungene Versuche werden am Kurstag wiederholt.
- Alle Versuche korrekt protokolliert (Arbeitsheft mit Protokoll). Die Fragen im Arbeitsheft müssen beantwortet sein und sind nach Anweisung durch den Assistenten zu korrigieren.
- Eine Testanalyse. Die gemessenen Werte müssen innerhalb Sollwert ± 10% liegen (Richtigkeitskontrolle bei Substratmessungen). Wiederholungsmöglichkeit wird gewährt. Die Testanalyse wird üblicherweise am Einführungskurstag geübt und am 1. Kurstag durchgeführt.
- Teilnahme an den Kurztests. Unmittelbar vor jedem Kurstag wird ein etwa 15 -minütiger Test geschrieben, der der eigenen Vorbereitungskontrolle dient. Die richtigen Antworten werden gemeinsam erarbeitet, nachdem der Test von jedem Studenten ausgefüllt wurde. Die Tests sind im Kursbuch zu finden. Das Copyright liegt beim Institut für Biochemie.
- Erfolgreiche Teilnahme an vier schriftlichen Klausuren (zwei pro Semester, im Wintersemester Klausuren A und B, im Sommersemester Klausuren C und D). In jeder Klausur wird die maximal erreichbare Punktzahl als 100% gesetzt. Die schlechteste der vier Klausuren wird aus der Wertung genommen. Wird eine der Klausuren wegen Krankheit versäumt und ein ärztliches Attest vorgelegt, so wird dieser Versuch nicht gewertet. Gleiches gilt für das Vorliegen eines triftigen Grundes (der Kursleiter entscheidet über die Triftigkeit des Grundes). Bei einmaligem Fehlen dient eine der vier Klausuren als Nachholklausur.
- Erfolgreich: die drei besten Klausuren ≥ 150% und ≥ 33% in der 4ten Klausur
- Werden in der 4ten Klausur weniger als 33% erreicht, können diese im Folgesemester bei der nächsten Klausur nachgewiesen werden.
- Inhalt, Bewertungsmodus und Wiederholungsmöglichkeit der Klausuren sind unten definiert.
IV. INHALT UND BEWERTUNGSMODUS DER SCHRIFTLICHEN KLAUSURARBEITEN
- Jeder Teilnehmer an den praktischen Übungen in Biochemie weist in vier schriftlichen Klausurarbeiten nach, dass er sich die erforderlichen Grundkenntnisse über die im Praktikum und den begleitenden Vorlesungen behandelten Stoffgebiete angeeignet hat.
- Als das Praktikum begleitende Vorlesungen gelten: „Einführung in das Praktikum der Biochemie“ und die „Hauptvorlesung Biochemie“.
- Aus dem Praktikum werden die bearbeiteten Stoffgebiete der Kurstage geprüft.
- Welche Kurstage für die jeweilige Klausur relevant sind, wird zu Beginn des Semesters bekannt gegeben.
- Alle Themen, die in der Hauptvorlesung bis einschließlich Mittwoch vor der Klausur behandelt werden, sind klausurrelevant.
- Die erforderlichen Kenntnisse umfassen alle im Praktikum durchgeführten Versuche und ihren theoretischen Hintergrund (Einführung in das Praktikum, Hauptvorlesung, Lehrbücher).
- Die Termine der Klausuren werden zu Semesterbeginn bekannt gegeben.
- Eine mündliche Nachprüfung findet nicht statt.
- Die Klausuren sind im folgenden Semester zu wiederholen. Nch der Studien- und Prüfungsordnung können die Klausuren zweimal wiederholt werden. Sobald die drei besten jemals geschriebenen Klausuren 150% oder mehr ergeben, wird der Schein für das Biochemische Praktikum erteilt – erfolgreiche Teilnahme am praktischen Teil des Praktikums vorausgesetzt. In diesem Falle müssen in der letzten Klausur keine 33% erreicht werden.
- Die vier pro zwei Semester angebotenen Klausuren gelten als eine Wiederholung. Unterbleibt die Teilnahme an einer Klausur aus vom Studierenden zu vertretenden Gründen, so wird die Klausur mit 0% bewertet. Diese Regelung gilt für alle Klausuren.
- Der Studierende hat somit die Möglichkeit an insgesamt 12 Klausuren teilzunehmen, von denen die drei besten Klausuren 150% ergeben müssen. Die 12 Klausuren ergeben sich aus den vier während des Praktikums geschrieben Klausuren plus 2 x vier Wiederholungsklausuren. Damit ist nach dem 8. Fachsemester keine Wiederholungsmöglichkeit mehr gegeben. Es folgt dann im Regelfall eine Exmatrikulation.
- Ärztliche Atteste müssen am Tage der Klausur der Kursleitung vorliegen, wenn absehbar ist, dass eine Teilnahme wegen Krankheit an der Klausur nicht möglich sein wird. Tritt die Krankheit unmittelbar vor der Klausur auf, muss das Attest in der folgenden Woche vorgelegt werden (gegebenenfalls per Post). Verspätet vorgelegte Atteste werden nicht anerkannt! Eine schriftliche Bestätigung des Empfangs des Attestes wird auf Verlangen vom Institut ausgestellt.
Beispiel für Studierende der Humanmedizin, die im Wintersemester beginnen:
a) Regelstudent: Wintersemester und Sommersemester -> insgesamt 4 Klausuren
Erfolgreich: Eine beliebige Kombination von drei Klausuren muss 150% (im Mittel 50%) ergeben! In der 4ten Klausur müssen mehr als 33% erzielt werden. Werden in der 4ten Klausur weniger als 33% erreicht, können diese im Folgesemester bei der nächsten Klausur nachgewiesen werden.
b) Wenn in den oben genannten 4 Klausuren weniger als 150% erreicht werden, dann:
Wiederholung | Wintersemester | Sommersemester |
Im 1. Folgejahr | Klausur 1 + Klausur 2 | Klausur 1 + Klausur 2 |
Im 2. Folgejahr | Klausur 1 + Klausur 2 | Klausur 1 + Klausur 2 |
Bestanden bei: drei besten Klausuren ≥ 150%
In diesen Klausuren der Folgejahre müssen keine 33% erreicht werden.
Wenn 12 Klausuren geschrieben wurden, ohne das Ziel (150%) zu erreichen, erfolgt die Exmatrikulation.
Vor Beginn der 2. Wiederholung wird dringend ein Gespräch mit einem Dozenten empfohlen!