Barrierefreiheit

Der Anbieter dieses Webangebots (Institut für Biochemie) ist bemüht, das Angebot im Einklang mit der gültigen Gesetzgebung barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte und Anwendungen, die unter www.biochemie.med.fau.de und www.bioinformatik.med.fau.de verfügbar sind.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen ("Konformitätsstatus")

Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 24. Februar 2020
Letzte Überprüfung: 24. Februar 2020

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • PDF-Dokumente konnten nicht in ein barrierefreies Format konvertiert werden.
  • Einige Dokumente wurden von Dritten (z.B. andere Einrichtungen der FAU, Kollaborateuren, u.a.) bereitgestellt. Diese Dokumente liegen nicht in einer barrierefreien Fassung vor.

Begründung

  • Verschiedene Inhalte aus Dateiformaten aus Büroanwendungen (PDF-Dateien), die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten derzeit noch nicht umgestellt werden.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiotranskription ist aufgrund des Umfang des Videoarchives noch nicht vollendet worden.

Alternative Zugangswege

  • Über die jeweiligen Gruppenleiter der Forschungsbereiche können nähere Informationen zu den Inhalten erhalten werden
  • Alternativ kann das Kontaktformular für Anfragen genutzt werden.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.

Kontaktperson

Christian Emilius

Universität Erlangen-Nürnberg Institut für Biochemie z.Hd. Christian Emilius Fahrstr. 17 91054 Erlangen

Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Aufsichtsbehörde auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber dem Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern - Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München